Flugreglement
des Modellflugplatz «Beichfeld» in Walperswil der Modellfluggruppe Täuffelen des SMV im Aeroclub der Schweiz (Neuauflage des Reglements vom Oktober 2004).
Modellflugplatz
Der Modellflugplatz «Beichfeld» steht ausschliesslich Mitgliedern der Modellfluggruppe Täuffelen zur Verfügung. Der Vorstand kann Ausnahmen bewilligen, sobald die Versicherungsfrage abgeklärt worden ist. Gäste und «Neulinge» haben sich vorgängig an den Präsidenten oder den Vorstand zu wenden, andernfalls ist das Fliegen untersagt.
Minderjährige dürfen, bis zur Aufnahme als Mitglied in der MG Täuffelen, nur mit einem anwesenden Clubmitglied fliegen.
Zugelassene Modellflugzeuge
Folgende Flugmodell-Arten sind zugelassen:
- Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren
- Flugmodelle mit Propeller-Elektroantrieb
- Flugmodelle mit Elektro-Impeller
- Segelflugmodelle
- Helikopter
Der Betrieb von Jets mit Turbinen ist aus Lärm- und Sicherheitsgründen untersagt.
Der Betrieb ist nur mit technisch einwandfreien Modellen erlaubt, so dass ein möglichst sicherer Betrieb gewährleistet werden kann. Der Vorstand behält sich das Recht vor, mangelhaften Modellen den Betrieb zu untersagen.
Flugzeiten
Je nachdem, ob Flugmodelle als laut oder leise eingestuft werden, gelten unterschiedliche Betriebszeiten:
Laute Flugmodelle
Montag bis Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 20:00 Uhr
Samstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
Im Weiteren gelten für laute Flugmodelle die folgenden Einschränkungen:
- Sonntags ist das Fliegen der lauten Flugmodelle untersagt.
- An hohen kirchlichen Feiertagen ist der Betrieb gänzlich untersagt. Übrige offizielle Feiertage sind den Werktagen gleichzustellen.
Als laute Flugmodelle gelten, welche einen Schallpegel, gemessen nach den Richtlinien des SMV, von 69.9 dBA überschreiten. z.B. laute Impeller
Die Messrichtlinie sowie ein Schallmessgerät liegen im Clubwagen auf.
Leise Flugmodelle
Segelflugzeuge und Flugmodelle mit leisen Elektroantrieben dürfen jederzeit und ohne zeitliche Einschränkungen geflogen werden.
Maximaler Schallpegel
- Alle Modelle müssen so weit als möglich den neusten Erkenntnissen der Lärmdämpfung angepasst werden.
- Es ist untersagt, ohne Schalldämpfer zu fliegen!
- Es müssen möglichst leise und optimierte Propeller verwendet werden.
- Motoren müssen so installiert werden, dass diese möglichst leise betrieben werden können. Insbesondere sind übermässig hohe Drehzahlen zu vermeiden.
- Der zugelassene Schallpegel, gemessen nach den Richtlinien des SMV, darf 94 dBA nicht überschreiten.
- Der Vorstand behält sich das Recht vor, übermässig lauten Modellen den Betrieb zu untersagen oder diese als Verbrennermodelle einzustufen.
Flugzonen
Folgende Gebiete dürfen generell mit Flugmodellen nicht überflogen werden:
- Clubwagen
- Start- und Landezone
- Sicherheitszone
- Piloten und Zuschauer
- Fussgänger auf den Feldwegen
- Arbeitende Landwirte auf den Feldern
- Parkplatz
- Gilt für alle Flugmodelle ausser Segelflieger: das Burghubelquartier

| Zone | Erläuterung |
|---|---|
| Start- und Landezone | Diese Zone wird ausschliesslich zum Starten und Landen verwendet, ein Überfliegen ist nicht erlaubt. Die Piloten dürfen sich nur unmittelbar während des Start- und Landevorganges in dieser Zone aufhalten. Nach dem Landen sollen die Modelle so schnell als möglich aus dieser Zone entfernt werden. |
| Sicherheitszone | Aus Sicherheitsgründen darf hinter dem Wagen nicht geflogen werden. Gilt für alle Modelle. |
| Motor-, Heli und Segelflugzone | Unmittelbar nach dem Start darf nur noch der Flugraum nördlich des Feldweges benützt werden (rote Trennlinie). In dieser Zone dürfen alle erlaubten Flugmodelle geflogen werden. |
| Segelflugzone | Segelflieger dürfen auch südlich des Klubgeländes und über das Berghubelquartier geflogen werden. Die Sicherheitszone darf aber auch von Seglern nicht beflogen werden. |
| Helikopterflugzone | Der Flugbereich der Helikopter befindet sich im östlichen Teil des Flugplatzes oder in der Segel- und Motorflugzone. Während eines Helikopterflugs in diesen Zonen sind keine Start- und Landungen von anderen Modellen erlaubt. |
| Modellstandplatz | Die Modelle werden am südlichen Ende unseres Flugplatzes aufgestellt. |
| Pilotenstandort | Die Piloten aller erlaubten Flugmodelle ausser Helikopter befinden sich möglichst in Gruppen im Bereich des Modellstandplatzes, um die Kommunikation zu ermöglichen. |
| Parkplatz | Die Autos sind so abzustellen, dass diese den Weg nicht versperren. |

Zufahrtswege sowie Landwirtschaftszone
Auf nicht asphaltierten Strassen oder Feldwegen ist max. mit 30km/h zu fahren. Die Fahrzeuge sind so zu parkieren, dass die Landwirte bei ihrer Arbeit nicht behindert werden und keine Landschäden entstehen. Bei einer Aussenlandung ist darauf zu achten, dass die Schäden an den Kulturen möglichst klein bleiben.
Vor dem Flugbetrieb sind drei Triopan-Faltsignale entsprechend der obenstehenden Abbildung auf die Zufahrtswege aufzustellen, um vor tieffliegenden oder landenden Flugzeugen zu warnen.
RC-Anlagen
Betrifft nur ältere Anlagen, die nicht auf 2.4 GHz senden:
Jeder Pilot ist verpflichtet, die Frequenztafel auf der Innenseite der Eingangstüre unseres Clubwagens zu benützen. Es ist untersagt, eine RC-Anlage in Betrieb zu nehmen ohne die korrekte Frequenzklammer behändigt zu haben! Für Schäden welche durch das unerlaubte Einschalten einer RC-Anlage entstehen können, haftet der Verursacher.
Schlussbestimmungen
Jedermann trägt zum Einhalten dieser Bestimmungen sowie zur allgemeinen Ordnung auf diesem Modellfluggelände bei. Besondere Vorkommnisse sind unverzüglich dem Präsidenten, bzw. einem Vorstandsmitglied zu melden. Mitglieder, welche durch ihr Verhalten andere gefährden oder auf irgendeine andere Weise den Ruf oder die Interessen der Modellfluggruppe schädigen, werden vom Vorstand zur Rechenschaft gezogen.
Täuffelen, Juni 2010
Im Namen des Vorstandes
der Präsident Gianni Cibolini